Beiträge

Unsere Mitgliedsbeiträge sind niedrig, weil unser Verein nicht gewinnorientiert ist. Sie richten sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen. Wer wenig verdient, arbeitslos oder Berufsanfänger ist, bezahlt nur einen geringen Beitrag. 

Unsere Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2026:

 nettoUSt.brutto
Grundbeitrag42,02€7,88€50,00€
Steigerungsbeitrag pro volle tausend Euro der Beitragsbemessungsgrundlage2,60€0,40€3,00€
Höchstbetrag411,76€78,24€490,00€
Neuaufnahme Gebühr15,00€0,00€15,00€

Der Jahresbeitrag wird auf volle Euro abgerundet. Beitragsbemessungsgrundlage Die steuerpflichtigen Einnahmen einschließlich Renten, der pauschal versteuerte Arbeitslohn aus Mini-Jobs, die Lohnersatzleistungen und ausländischen Einnahmen des Mitglieds ergeben die Bemessungsgrundlage für den Steigerungsfreibetrag. Bei Ehegatten und Lebenspartnern einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft werden die entsprechenden Einnahmen beider Mitglieder berücksichtigt. 

Beispiel zur Beitragsberechnung:

Bruttoarbeitslohn Ehemann46.000,00€
Zinseinnahmen Ehemann1.700,00€
Bruttoarbeitslohn Ehefrau15.000,00€
Mutterschaftsgeld Ehefrau2.400,00€
Mieteinnahmen gemeinsam3.000,00€
Bemessungsgrundlage für Beiträge68.100,00€

 

Ermittlung des Beitrags:

Grundbeitrag50,00€
Steigerung 3,00€ pro volle tausend Euro der Bemessungsgrundlage (68.100,00€):
68 x 3,00€
204,00€
Mitgliedsbeitrag254,00€
Einmalige Aufnahmegebühr15,00€
Erstzahlung269,00€

Beitragspflicht und -falligkeit ergeben sich aus §9 der Satzung. Alle Vereinsmitglieder sind verpflichtet alle benötigten Informationen anzugeben, die für die Festsetzung des jährlichen Beitrages notwendig sind (§9 Abs. 2 Satz 3 der Satzung).